ALRIVO legt Ihr Geld sinnvoll und rentabel an.
In der Gastronomiebranche bieten wir als Pensionskasse einen echten Mehrwert.
Wissenswert
Als privatrechtliche, selbständige Vorsorgestiftung bietet Alrivo für Mitarbeitende in der Gastronomie, Hotellerie und im Catering überdurchschnittliche Leistungen.
Was uns von anderen Pensionskassen unterscheidet
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wir verzinsen Ihr Alterskapital überdurchschnittlich
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wir leisten mehr als das gesetzliche Minimum
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unsere Risikoleistungen gehen über das BVG-Minimum hinaus
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Partnerrente auch für unverheiratete Paare
Ihre Vorsorge – Ihre Vorteile
Alrivo ergänzt als 2. Säule die Leistungen der AHV/IV. Wir bieten mehr als das gesetzliche Minimum.
Als Arbeitnehmer:in sind Sie bei uns versichert, wenn sich Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber der Pensionskasse angeschlossen hat.
Seit über 35 Jahren verfolgen wir ein Ziel: eine sichere Rente für unsere Versicherten zu garantieren. Das uns anvertraute Kapital legen wir nachhaltig und solide an.
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge mindestens im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für Arbeitnehmer von Institutionen des Gastgewerbes und weiteren eng mit diesen im Zusammenhang stehenden Institutionen, sowie deren Angehörige und Hinterlassene, gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinausgehen.
Es gibt primär zwei Vorsorgepläne: Midi und Maxi. Beide richten sich nach dem Beitragsprimat und beinhalten Komponenten aus dem Leistungsprimat. Das bedeutet:
- die Altersleistungen werden aus dem individuellen Altersguthaben multipliziert mit dem Umwandlungssatz errechnet.
- die Risikoleistungen (Leistungen bei Tod und Invalidität) sind grundsätzlich nicht vom Altersguthaben abhängig. Sie haben als Berechnungsbasis den versicherten Lohn.
Im Erwerbsleben
Wenn Sie bei einem Arbeitgebenden angestellt sind und mehr als 3⁄4 der maximalen AHV-Altersrente verdienen, sind Sie in der Schweiz verpflichtet, Pensionskassenbeiträge zu leisten.
Die Höhe der Risikoleistungen und der Sparbeiträge ist im vom Betrieb gewählten Vorsorgeplan definiert, dem sogenannten Midi und Maxi Plan.
Ihr Arbeitgeber und Sie als Arbeitnehmer teilen sich die Prämien grundsätzlich zu je 50%. Wie dies bei Ihnen geregelt ist, steht auf Ihrem persönlichen Vorsorgeausweis respektive dem dazugehörenden Vorsorgeplan.
Weitere Infos finden Sie in unseren FAQs .
Haben Sie weitere Fragen?
Wenden Sie sich an Ihre/n Kolleg/innen aus der Personalabteilung oder nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Verhältnis BVG zu L-GAV
Die Alrivo Vorsorgestiftung – welche speziell auf die Gastronomie ausgerichtet ist – führt nicht nur die obligatorische berufliche Vorsorge durch. Sie bietet verschiedene Vorsorgepläne an und deckt damit auch die Leistungsanforderungen des L-GAV und im überobligatorischen Bereich.
Rente oder Kapitalbezug
Sie gehen in Pension oder verlassen die Schweiz?
Möchten Sie monatlich Rente beziehen oder das ganze Pensionskassenguthaben auf einmal erhalten? Wägen Sie Vor- und Nachteile so früh wie möglich ab und entscheiden Sie erst dann.
Eine Rente zu beziehen bedeutet: Sie haben ein sicheres Einkommen bis ans Lebensende. Beim Kapitalbezug entscheiden Sie selbst, wie viel Sie wann ausgeben möchten. Sollte im Zeitpunkt des Todes noch ein Restkapital vorhanden sein, können Sie dieses vererben. Eine Kombination aus dem Bezug eines Teilguthabens und einer Rente ist ebenfalls möglich.
Zu beachten: Der Antrag für einen (Teil-)Kapitalbezug muss spätestens 1 Monat vor dem effektiven Altersrücktritt eingereicht werden. Für verheiratete Versicherte ist die schriftliche Zustimmung des Ehegatten notwendig.
Bei Fragen können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen.
FAQ
Bei Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle der Alrivo Vorsorgestiftung unter oder sehr gerne für Auskünfte zur Verfügung.
Selbstverständlich können Sie auch unter «Formulare» Informationen zu einzelnen Themen finden.
Der versicherte oder auch koordinierte Lohn entspricht der Differenz zwischen dem (maximal versicherbaren) Grundlohn und dem Koordinationsabzug von (2023) CHF 25’725. Er ist für die Berechnung der versicherten Leistungen und der Beiträge massgebend.
Der Koordinationsabzug dient dazu, die Leistungen mit der AHV zu koordinieren. Denn von der 1. Säule her wird (2023) eine jährliche Mindestrente von CHF 14’700 und eine jährliche Maximalrente von CHF 29’400 ausbezahlt. Je nach Vorsorgeplan variiert die Höhe des Koordinationsabzugs.
Aufgrund des L-GAV sind die Beiträge vorgegeben. Eine allfällige Minderfinanzierung finanziert die Alrivo Vorsorgestiftung durch die Vermögensanlagen. Ebenso werden Beiträge zur Finanzierung der Risikoprämien und der verschiedenen Aufwendungen vom Lohn abgezogen. Diese fliessen nicht in die Äufnung des Altersguthabens ein.
Durch die Alrivo Vorsorgestiftung sind Sie gegen die Risiken Alter, Tod und Invalidität versichert.
- Wenn Sie bei einem Arbeitgeber mehr als CHF 21‘510 (Stand 2023) verdienen, bei den anderen weniger, muss Sie der Arbeitgeber, bei dem Sie mindestens CHF 21‘510 verdienen, bei seiner Pensionskasse versichern. Für die restlichen Arbeitsverhältnisse können Sie sich bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG freiwillig versichern.
- Wenn Sie bei keinem Arbeitgeber mehr als CHF 21‘510 verdienen, insgesamt aber auf ein Einkommen von mehr als CHF 21‘510 kommen, können Sie sich bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG freiwillig versichern.
Wenn Sie sich freiwillig versichern, sollten Sie die Arbeitgeber möglichst rasch darüber informieren, da diese erst ab dem Zeitpunkt der Mitteilung beitragspflichtig sind. - Beträgt Ihr Einkommen insgesamt weniger als CHF 21‘510 besteht keine Möglichkeit der freiwilligen Versicherung.
Sollten Sie aus früheren Anstellungen Freizügigkeitsleistungen bei der Stiftung Auffangeinrichtung oder anderen Einrichtungen der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse, Freizügigkeitsstiftung einer Bank, Freizügigkeitspolice bei einer Versicherungsgesellschaft) haben, so sind diese in die Alrivo Vorsorgestiftung zu übertragen. Sollten Sie unsicher sein, wo Gelder hinterlegt sind, können Sie dies mit einer Anfrage bei der Zentralstelle 2. Säule in Erfahrung bringen (Suche nach Guthaben | Sicherheitsfonds BVG (sfbvg.ch). Für die Überweisung benutzen Sie bitte die Kontoverbindung, die Ihnen mit Ihrem Eintritt in die Alrivo Vorsorgestifung bekannt gegeben wurde.
Grundsätzlich ersehen Sie bereits auf dem Versicherungsausweis unter «Altersguthaben» ob ein Einkauf möglich ist. Da aber noch andere Faktoren beachtet werden müssen, bitten wir Sie, sich mit der Geschäftsstelle der Alrivo Vorsorgestiftung in Verbindung zu setzen.
Auszahlungen infolge Ehescheidung können wieder eingekauft werden.
- Ein sogenannter Wohneigentumsförderungs (WEF)- Vorbezug ist grundsätzlich möglich. Es ist aber auch möglich, die Gelder/Leistungen der 2. Säule zu verpfänden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formular «Wohneigentumsförderung» unter «FORMULARE»
- oder kontaktieren Sie die Geschäftsstelle der Alrivo Vorsorgestiftung. «KONTAKT»
Bei Wegzug ins Ausland, Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit oder wenn die Freizügigkeitsleistung kleiner als der eigene Jahresbeitrag ist, kann entweder ein Teil oder die ganze Freizügigkeitsleistung ausbezahlt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Seite «Formulare», «Austrittsformular» oder kontaktieren Sie die Geschäftsstelle der Alrivo Vorsorgestiftung.
Dies ist grundsätzlich nicht möglich. Bei Austritt haben Sie die Freizügigkeitsleistung grundsätzlich an die neue Pensionskasse zu überweisen. Ein Verbleib ist nach Vollendung des 58. Altersjahres möglich, sofern das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber gekündigt wurde und Sie die Weiterführung des Versicherungsschutzes wünschen.
- Sollten Sie pensioniert werden, so haben Sie uns mitzuteilen, in welcher Form (Rente oder Kapital) Sie die Altersleistung wünschen und wohin diese überwiesen werden kann. Bei Austritt haben Sie mitzuteilen, wohin Ihre Freizügigkeitsleistung überwiesen werden kann. Ohne Mitteilung werden wir Ihre Freizügigkeitsleistung nach 6 Monaten an die Stiftung Auffangeinrichtung FZK Freizügigkeitskonto – Stiftung Auffangeinrichtung BVG (aeis.ch) überweisen.
Je früher desto besser. Denn je früher Sie sich mit Ihrer Pensionierung beschäftigen, desto eher können Sie (z.B. durch Einkäufe) Ihre Altersleistung beeinflussen. Der Zinseffekt darf dabei nämlich nicht unterschätzt werden.
Diese Information können Sie dem Versicherungsausweis unter «Leistungen» entnehmen. Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Angaben um projizierte Werte handelt, die jederzeit ändern können, sind sie doch z.B. auch vom zugrunde gelegten Lohn abhängig. Ausgewiesen wird nebst dem Kapital auch die projizierte, monatliche bzw. jährliche Altersrente, die dann zur Auszahlung gelangt, wenn kein Kapitalbezug erfolgt. Ein teilweiser Renten-/Kapitalbezug ist unter Einhaltung einer 1-monatigen Frist vor dem effektiven Altersrücktritt möglich.
Eine (teilweise) Pensionierung ist ab Alter 58 möglich. Ebenso ist es möglich, bis maximal zum 69. bzw. 70. Altersjahr weiterversichert zu bleiben, sofern das Arbeitsverhältnis weitergeführt und die Alrivo Vorsorgestiftung mindestens 1 Monat vor dem ordentlichen Rücktrittsalter darüber informiert wird.
Ob ein Renten- oder Kapitalbezug oder ein Mix aus beidem sinnvoll ist, hängt sehr von der individuellen Lebenssituation ab. Am besten wenden Sie sich bei entsprechenden Fragen an einen unabhängigen Finanzplaner.
Grundsätzlich hat nicht nur der Ehe-, sondern auch der Lebenspartner Anspruch auf eine Rente. Es bestehen aber diverse Kürzungstatbestände die je nach individueller Situation berücksichtigt werden müssen.
Wo erhalte ich weitere Auskünfte?
In erster Linie sollten Sie sich an Ihre Pensionskasse wenden, z.B. an die Geschäftsstelle oder an die Personalabteilung in Ihrem Unternehmen.
Gratis-Auskünfte erhalten Sie von unabhängigen Experten. Die Daten und Adressen finden Sie auf der Homepage des Veranstalters, des Vereins unentgeltliche Auskünfte für Versicherte von Pensionskassen (kurz: BVG-Auskünfte): www.bvgauskuenfte.ch
E-Mail: ; Tel. 043 210 18 09.